Amtsblattartikel unserer Fraktion vom 27.10.2022
Die trennende Wirkung der Bundesstraße 14 im Zentrum Stuttgarts beschäftigt die Kommunalpolitik seit Jahrzehnten. Am 17. Dezember 2019 beschloss der zuständige Ausschuss, einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb unter dem Titel „Neuer Stadtraum B14“ auszuloben. Damalige Planungsprämisse: „eine deutliche Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums, (…) Herstellung attraktiver Fußgängerverbindungen und Fahrradinfrastruktur, (…), die Reduzierung der Verkehrsflächen des motorisierten Individualverkehrs um 50 Prozent und die Auflösung der trennenden Wirkung der B14.“
Weniger wie ein Jahr danach, am 16. September 2020 war der Wettbewerb entschieden, das Büro asp/Koeber gewann. Die Wahl für den Siegerentwurf fiel einstimmig – und damit verbunden ist auch ein klares Signal aus dem Gemeinderat, dass das Wettbewerbsergebnis auch umgesetzt werden soll.
Zwei Jahre ist diese Entscheidung nun her. Passiert ist nicht viel. Im Wesentlichen beschränkt sich die Stadtverwaltung damit zu untersuchen ob die vom Gemeinderat längst beschlossene Halbierung des Autoverkehrs mit der heutigen Menge an PKWs überhaupt umsetzbar sei. Dieses Vorgehen ist absurd, kein Mensch außer die Spitze der Verkehrsplanung scheint davon auszugehen, dass wir in Zukunft noch genauso viel Autoverkehr auf unseren Straßen sehen werden. Spätestens seit dem 27. Juli 2022 muss die Verwaltungsspitze beherzt vorgehen bei der Verkehrswende. Mit dem nahezu einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Klimaneutralitätsziel hat sich die Stadt verpflichtet, dieses bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Für uns ist klar: Ohne die sofortige Umsetzung der Vision „Neuer Stadtraum B14“ wird die Verkehrswenden in Stuttgart nur ein Traum bleiben.
Visualisierung: Mario Schneider