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Verfassungsbeschwerde 2.0 – Auch SÖS ist mit dabei!

8. Juli 2024

Bereits 2020 war SÖS-Aktivist Jonathan Heckert bei der ersten Verfassungsbeschwerde ihrer Art – der sogenannten Klimaklage – als Beschwerdeführer dabei: „Damals war ich noch bei FridaysforFuture aktiv und bin über diesen Weg zur Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe gelangt. Im Januar 2020 stellte ich als einer von 12 Beschwerdeführenden in Berlin die Verfassungsbeschwerde vor.“

Richtig aufmerksam wurde die Öffentlichkeit erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021: Das Klimaschutzgesetz (KSG) – noch beschlossen von der CDU/CSU/SPD Koalition – ist verfassungswidrig. Großer Jubel. Ganz viel Freude. Noch mehr Lob, auch und vor allem von Politiker*innen. Das Urteil war ein historischer Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Gut drei Jahre später ist Jonathan Heckert wieder in Berlin: 

 „Jetzt sitze ich, wieder im Haus der Bundespressekonferenz, und wieder müssen wir gegen das Klimaschutzgesetz Verfassungsbeschwerde einlegen.“  Diesmal gegen ein Gesetz, – dass das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verbesserte KSG der CDU/CSU/SPD Koalition – entkernen soll. Diesmal ein Gesetz, beschlossen von der Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und SPD. Vor allem Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat ein Interesse an der Entkernung des Gesetzes: So sind er und sein Ministerium von jeglicher klimapolitischen Verantwortung „befreit“. 

Vorstellung der Klage in Berlin, dritter von links Jonathan Heckert

Verhalten der Grünen rätselhaft

In Berlin hörte Jonathan Heckert auch den Spruch: ‚Das Eck am Kabinettstisch, an dem die Grünen sitzen, muss ja ziemlich abgewetzt sein, so oft wie die schon über den Tisch gezogen wurden‘. Als 2021 die Grünen ein starkes Ergebnis bei der Bundestagswahl einfuhren und in der Regierung als zweite Kraft das Klimaschutzministerium bekommen haben, „war auch bei mir eine gewisse Euphorie zu spüren. Knapp drei Jahre später ist davon absolut nichts mehr übrig“, schildert Jonathan Heckert seine Enttäuschung: „Aus welchem Grund eine Partei, die angeblich für Klimaschutz steht, die Entkernung des KSG mitträgt, ist mir ein Rätsel.“

Die neue Fassung des KSG bedeutet:

  • Keine Sektorenziele mehr
  • Keine Sofortprogramme, falls Sektorenziele verfehlt werden
  • Keine Notwendigkeit für CO2-Einsparungen bis 2029, in Konsequenz darauf dann ab 2030 enorme Einschnitte in allen Bereichen 

Für Jonathan Heckert ist „damit ist das aktuelle Gesetz wertloser als das, gegen das sich unsere erste, erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet hat. Die Tatsache, dass das jetzt beschlossene Gesetz seit Wochen ungewohnt lange beim Bundespräsidenten liegt, lässt Hoffnung zu, dass es gar nicht erst in Kraft treten wird. Wenn doch, dann wird noch am selben Tag unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe landen.“

Fridays for Future: Der Kampf für eine bessere Welt geht weiter

Für Jonathan Heckert ist diese Verfassungsbeschwerde weitaus mehr, als es beim ersten Mal war: „Es ist nicht mehr nur ein symbolischer Akt, der den Unmut und die Wut ausdrücken soll. Es ist gleichzeitig eine Art Vertrauensbekundung an die Demokratie. Denn Klimaschutz ist eine Notwendigkeit – und ein Grundrecht! Und Klimaschutz hängt nicht von der politischen Stimmung im Land oder der Verfassung der Ampel ab. Wir verlassen uns darauf, dass die Richter*innen in Karlsruhe sich weiterhin einzig auf das Gesetz berufen und die Regierung in ihrem zukunftszerstörenden Bestreben stoppt. Wir – das sind elf junge Menschen, die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Verfassungsbeschwerde einlegen. Wir – dass könnt auch ihr sein. Unterstützt uns mit einer Solidaritätsbekundung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“.

https://www.duh.de/klimaklagen-bewegung

SÖS wünscht uns allen einen erfolgreichen Rechtsstreit – für das Klima. Für die Zukunft.

Bilder: privat, Fridays for Future


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