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Quartier Karlsplatz – Hotel Silber

4. März 2010

Anfrage vom 04.03.2010

  1. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass baurechtliche Ansprüche erst mit dem Satzungsbeschluss entstehen und sonstige Absprachen und Vereinbarungen zwischen Investoren, Architekten und anderen Personen für die Stadt daher bedeutungslos sind (§ 1, Abs. 3 BauGB), die für das Projekt Quartier Kalrsplatz geforderten baurechtlichen Festsetzungen (z.B. 49.000 qm Nutzfläche) einen neuen Satzungsbeschluss erfordern?
  2. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass der Gemeinderat seinen Satzungsbeschluss daher frei von Vorabsprachen oder Vorvereinbarungen Dritter treffen kann?
  3. Im Zusammenhang mit dem geplanten Quartier Karlsplatz wird uns immer wieder gesagt, es sei „alles gelaufen“. Wir bitten die Verwaltung, alle bisher getroffenen Vereinbarungen, Verabredungen und Verträge mitzuteilen.

Hannes Rockenbauch     Ulrike Küstler     Gangolf Stocker


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