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Fehlbestand bei Sozialwohnungen und günstigen Mietwohnungen abbauen

14. Dezember 2010

Antrag vom 14.12.2010 (Nr. 379/2010)

In Stuttgart besteht eine schlimme Wohnungsnot im Bereich der Sozialwohnungen und der preiswerten Wohnungen. Seit Jahren umfasst die Wohnungsnotfallkartei mehr als dreitausend wohnungssuchende Haushalte. Stuttgart steht vor der Herausforderung, die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu bewältigen und in eine nachhaltige und raumschonende Stadtentwicklung einzubetten.

Nach Prognosen des Statistischen Amtes liegt der Wohnungsgesamtbedarf zwischen 2002 und 2020 bei 13.300 Wohneinheiten. Gleichzeitig fallen ca. 450 Wohneinheiten pro Jahr aus der Sozialbindung. Die beabsichtigte Förderung von 100 Wohneinheiten pro Jahr im sozialen Wohnungsbau ist daher viel zu gering, um den Bedarf zu decken. Zudem wird im Jahr 2010 die beschlossene Zahl 100 mit 24 realisierten Sozialwohnungen bei Weitem verfehlt und nach Angaben der Verwaltung auch in 2011 nicht erreicht. Das für Sozialwohnungen und preiswerte Mietwohnungen vorgesehene Geld ist auch 2010 teilweise in den Bau von preiswertem Wohneigentum geflossen.

Es ist daher begrüßenswert, aber keinesfalls hinreichend, eine verbindliche Quote für Wohnungsbau und für die dabei zu erreichende Quote für geförderten Wohnungsbau festzulegen. Für eine sozial gerechte Stuttgarter Wohnungs- und Grundstückspolitik muss der Anteil der zu bauenden preiswerten Mietwohnungen und Sozialwohnungen festgeschrieben bzw. ihr Bau sichergestellt werden.

Bei 1.500 geplanten Wohnungen sollten wenigstens ein Drittel geförderte Wohnungen sein. Verteilt man diese 500 geförderten Wohnungen gleichmäßig auf die drei Förderarten, ergeben sich jeweils immerhin knapp 170 Sozialwohnungen, bezahlbare Mietwohnungen und gefördertes Wohneigentum für junge Familien. Damit erreichen wir noch lange keinen Ausgleich für die abgehenden Sozialbindungen, jedoch eine Änderung der bisherigen Verteilung der Stuttgarter Wohnbauförderung in der Praxis. Mit dieser Maßgabe wird auch die soziale Mischung von Wohngebieten gefördert.

Wir beantragen:

  • Ab sofort wird bei allen Bauprojekten in der Innenstadt, in den Ortszentren der Stadtteile und an sonstigen geeigneten Standorten, für die neues Planungsrecht geschaffen oder alte Planung geändert wird, ein Wohnanteil von mindestens 30% der Geschossfläche festgesetzt.
  • Ab sofort wird bei allen Wohnungsbauvorhaben, für die ein Planungsrecht aufgestellt oder alte Planung geändert wird, der Anteil von einem Drittel geförderter Wohnungsbau und davon wiederum je einem Drittel Sozialwohnungen und einem Drittel Mietwohnungen für mittlere Einkommen vorgeschrieben. Damit wird noch immer kein Ausgleich für die abgehenden Sozialbindungen erreicht, aber eine Wende in der Stuttgart Praxis der Wohnbauförderung.
  • Die Stadtverwaltung legt einen Vorschlag vor, nach dem die Stadt selbst als Bauherrin sozialen Wohnungsbau und preiswerte Mietwohnungen errichtet.
  • Über diesen Antrag wird in der Vollversammlung am 16. Dezember abgestimmt.

Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler


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