Anfrage vom 08.11.2004 (Nr. 323/2004)
Im Hinblick auf die Debatte und vor allem im Hinblick auf die im nächsten Jahr erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Gesetze, Verordnungen oder Urteile stehen der Einrichtung eine Tempo-30-Zone für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart entgegen?
Ist der Verwaltung bekannt, daß auch in Baden-Württemberg Landes- und Bundesstraßen-Abschnitte als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren solche (Ausnahme-)Regelungen und sind diese auf Stuttgart übertragbar?
Welche weiteren Tempo-30-Maßnahmen könnten unter Beachtung der Antworten zu den Fragen 1 und 2 ergriffen werden?
Ist daran gedacht, zur Einhaltung bestehender und neu einzurichtender Tempo-30-Zonen die die Zahl Anlagen und der MitarbeiterInnen der mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachung zu erhöhen und wenn nein, warum nicht?
Hannes Rockenbauch
zur Beantwortung (08.12.2004) (Achtung: öffnet neues Fenster!)
zur Beantwortung (22.12.2004) (Achtung: öffnet neues Fenster!)