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Bürgerentscheid über Stuttgart 21

8. Dezember 2004

Antrag vom 08.12.2004 (Nr. 360/2004)

Ich beantrage, die Hauptsatzung wie folgt zu ergänzen:
Über Vorhaben des überregional bedeutsamen öffentlichen Personenverkehrs, die für die Entwicklung der Landeshauptstadt von grundlegender Bedeutung sind, kann per Gemeinderatsbeschluß gem. § 21, Abs. 1 und Absatz 3, ein Bürgerentscheid erfolgen.

Hannes Rockenbauch

zur Stellungnahme (20.01.2005) (Achtung: öffnet neues Fenster!)


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