Skip to main content

Feinstaub / Luftreinhaltung / Aktionsplan

15. Juli 2005

Antrag vom 15.07.2005 (Nr. 228/2005)

Zu den vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen (M) im sog. “Luftreinhalte-/Aktionsplan” sind die nachfolgenden Anmerkungen zu machen bzw. Forderungen aufzustellen.

Vorab ist festzustellen, dass die Diskussion hoffentlich und endlich nun dort stattfindet, wo sie hin gehört, nämlich in den Gemeinderat. Der Versuch, die Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, indem man sie in einen Unterausschuss verlagerte, ist offenbar gründlich misslungen. Man/frau sollte daraus lernen, dass solche Manöver bei derart wichtigen Angelegenheiten nicht funktionieren. Dies gilt auch für den Unterausschuss “Bürgerbeteiligung”.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen:

M 1 Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) im Stadtgebiet Stuttgart ab 2006.
Ein LKW-Durchfahrtsverbot wird begrüßt. Es muss allerdings sofort kommen, die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Angesichts der bereits eingetretenen unzulässigen Grenzwertüberschreitungen ist ein sofortiges LKW-Durchfahrtsverbot zwingend geboten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Start dieser Maßnahme auf das Jahr 2006 verschoben wird.
Selbstverständlich müssen sämtliche Einfahrtsstraßen in Stuttgart mit einem LKW-Durchfahrtsverbot belegt werden, auch die B10/B27 und das untergeordnete Straßennetz. Luftreinhaltemaßnahmen dürfen sich nicht nur auf den Kessel beschränken. Der Haupttransit beim LKW-Verkehr spielt sich nicht in der Nord-Süd-, sondern in der West-Ost-Relation ab. Die davon am meisten betroffene Straße wird die B10 sein. Es wäre daher widersinnig, ausgerechnet auf dieser Straße den LKW-Transitverkehr weiterhin zuzulassen.
Die Wirksamkeit der Maßnahme hängt auch von den Kontrollen ab. Dabei ist die Kontrolle einfacher zu handhaben, wenn nur Anlieferungen bzw. Ladevorgänge, nicht aber “Anlieger” vom Verbot ausgenommen werden.
Den größten Teil des LKW-Verkehrs könnte man vermutlich automatisch über das zu installierende Mautsystem verhindern und kontrollieren, wobei die Mautgebühr höher als die Autobahnmaut sein müsste. Trotzdem ist eine lückenlose Kontrolle nicht möglich, wie dies auch in anderen Lebensbereichen der Fall ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass Schwerpunktkontrollen (Fahrtenschreiber) in Verbindung mit Unannehmlichkeiten zu einer schnellen Einsicht in der Logistikbranche führen werden. Ich schlage vor, dass unberechtigt durch die Stadt fahrende LKW erst nach einer umfangreichen Kontrolle des Fahrzeugs und des Fahrers weiterfahren dürfen. Ich halte diese Maßnahme zusätzlich zu einer Geldstrafe für sehr wirkungsvoll.
Ergänzend hierzu schlage ich vor, in Stuttgart viele Zonen mit LKW-Verbot >3,5 t zu belegen, ebenso mit einem LKW-Nachtfahrverbot. So könnte in Wohngebieten die Feinstaubbelastung dauerhaft gesenkt werden. Langfristig sollte die Wiedereinrichtung eines zentralen Güterbahnhofs in Stuttgart und Güterumschlagzentren in den Stadtteilen ebenso geplant werden wie die Feinverteilung der Güter auf dem Stadtbahnnetz.
Gefordert wird ein LKW Durchfahrverbot sofort und für das gesamte Stadtgebiet.

M 2 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Stuttgart ab 2007 für Diesel-Kfz schlechter EURO 1 mit Befreiungsmöglichkeit bei Nachrüstung eines Partikelfilters. M 3 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Stuttgart ab 2008 für Diesel-Kfz schlechter EURO 2 mit Befreiungsmöglichkeit bei Nachrüstung eines Partikelfilters. M 4 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Stuttgart ab 2010 für alle Kfz schlechter EURO 2. M 5 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Stuttgart ab 2012 für alle Kfz schlechter EURO 3.
Selbstverständlich ist es begrüßenswert, wenn ältere Fahrzeuge mit Schadstofffiltern ausgerüstet werden. Da laut Gutachten aber der Hauptanteil der Feinstaubbelastung durch Abrieb und Aufwirbelung entsteht, greift diese Maßnahme zu kurz. Das Schwergewicht sollte auf die Reduzierung der Verkehrsleistungen des MIV gelegt werden. Ein altes Auto ohne Partikelfilter, aber mit geringer Fahrleistung, erhöht in der Summe die Schadstoffbelastung der Luft weniger als ein Fahrzeug mit Partikelfilter, aber hoher Fahrleistung. Hinzu kommt die erhebliche Umweltbelastung bei der Herstellung von Neufahrzeugen. Deshalb ist es nicht verhältnismäßig, wenn das alte Auto völlig von der Straße verbannt wird, während das Fahrzeug mit Partikelfilter ohne jede weitere Beschränkungen fahren darf.
Was in jedem Fall gefordert werden muss ist, dass alle Fahrzeuge so gut wie möglich entgiftet sein müssen. Angesichts der hohen Schädlichkeit des Dieselruß und tausender frühzeitiger Toter dadurch, müsste es selbstverständlich sein, dass alle Neufahrzeuge ab sofort nur noch mit Partikelfilter in Verkehr gebracht werden dürfen.
Auch Altfahrzeuge sollten innert einer kurzen Übergangsfrist mit Partikelfilter nachgerüstet werden müssen, sofern es hierfür eine technische Möglichkeit gibt.

Ich halte darüber hinaus eine generelle Absenkung der Verkehrsleistung des MIV in Stuttgart für wirkungsvoller und schneller umsetzbar (siehe Teil 2 “eigene Vorschläge”). Der Einbau eines Partikelfilters ist zudem keine Maßnahme zur ebenso notwendigen Senkung der Stickoxidbelastung, noch zur Lärmbekämpfung, noch zur CO2-Absenkung. Es wäre lediglich eine Ein-Punkt-Maßnahme.

M 6 Ausweisung von Fahrspuren auf mehrspurigen Straßen für die ausschließliche Benutzung von Pkw mit einer Mindestbesetzung von 3 Personen sowie von Bussen, Taxis und Einsatz-/Rettungsfahrzeugen.
Diese Maßnahme ist positiv, eine Reduzierung des täglichen (MI)-Verkehrs führt zu wirksamen und umfassenden Entlastungen. Allerdings darf die Bevorzugung von Privat-Fahrzeugen, in denen mehrere Personen sitzen, nicht zu Lasten des Öffentlichen Personenverkehrs gehen. D.h. wenn, wie auch in dem erwähnten Beispiel der B10/27 in Zuffenhausen, ein bisher vom MIV genutzter Fahrstreifen für diesen Zweck verwendet wird, hat die Maßnahme positive Auswirkungen für die Luftreinhaltung. Die Mindestbesetzung dabei mit 3 Personen anzusetzen, ist sinnvoll. Wenn aber Fahrspuren, die bisher Bussen und Taxis vorbehalten waren, dafür geöffnet würden, wäre die Maßnahme negativ. Eine Gleichsetzung von privaten PKW mit Bussen hätte negative Auswirkungen auf die Luftreinhaltung.

M 7 Ausdehnung der Lkw-Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen (Ausweichstrecken) und Differenzierung der Mautsätze nach Emissionsklassen.
Die Maßnahme wird begrüßt. Die Maut auf Strecken, die durch die Stadt führen, muss allerdings deutlich höher sein, als die Maut auf der Autobahn. Die Fahrt durch Stuttgart ist kürzer und es müssen weniger Höhenmeter überwunden werden. Sie wäre damit auch bei Einführung einer rein streckenabhängigen Maut immer noch attraktiver und billiger, als die Fahrt um Stuttgart herum.
Gleichzeitig muss aber auch Schluss sein mit dem immer leistungsfähigerem Ausbau der auf Stuttgart zu und durch Stuttgart führenden Bundesstraßen. Erst dieser Ausbau führt zu der hohen Attraktivität der Bundesstraßen für den Transitverkehr. Ein herausragendes Beispiel für die verfehlte Politik ist der Ausbau der B10.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Grundsätzlich muss bezweifelt werden, dass es sich bei den hierzu genannten Vorschlägen um neue Maßnahmen handelt, die über das bisher geplante Maß hinausgehen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden.
Zum Beispiel: M 8 Einführung einer Umweltfahrkarte im Gebiet des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS).
Durch eine Attraktivitätssteigerung beim ÖV, z.B. durch ein hoch subventioniertes “Umweltticket”, kommt es nicht automatisch zu einer Abnahme der Fahrten beim MIV. Allein eine Zunahme der Fahrgäste des ÖV ist noch keine Maßnahme zur Entlastung der Umwelt und bedeutet nicht automatisch eine Abnahme beim MIV. Der meiste Gewinn an Fahrgästen kommt in diesen Fällen oft durch die unter Umweltgesichtspunkten nicht erwünschte Verlagerungen vom Fußgänger- und Fahrradverkehr auf den ÖPNV zustande. Es ist daher grundsätzlich notwendig, parallel zu Verbesserungen im ÖV spürbare Beschränkungen beim MIV durchzuführen. Nur unter dieser Voraussetzung ist es denkbar, dass Autofahrer auf den ÖV umsteigen.
Allerdings sind die Tarife des VVS entschieden zu teuer. Daher fordere ich, die jüngste Tariferhöhung rückgängig zu machen; sie ist gerade im Hinblick auf die Feinstaub-Problematik kontraproduktiv. Generell sind die VVS-Tarife nach unten zu korrigieren, insbesondere die Preise für die Einzelfahrscheine.
All dies bedeutet aber, dass zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich schlage vor, die Subventionierungsmittel für den MIV auf den ÖV umzuschichten. Derzeit subventioniert die Stadt Stuttgart den MIV mit 81,2 Prozent seiner Kosten, das sind pro Kopf, also vom Säugling bis zur Ur-Oma, 144.50 Euro (EU-Untersuchung SIPTRAM – Sustainability in the Public Urban Transport Market). Der ÖV dagegen wird nur mit ca. 20 Pozent seiner Kosten subventioniert.

Die vom Regierungspräsidium aufgeführten Vorbehalte gegen die Einführung verbilligter Tickets für die Tage mit hoher Schadstoffbelastung der Luft treffen zu. Es ist daher richtig, darauf zu verzichten.

M 15 Die SSB führt ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm durch. Ziel ist die Emissionsminderung und die Reduktion des Kraftstoffverbrauchs der SSB Busflotte.
Die Maßnahmen sind zwar positiv und werden begrüßt, sie führen aber trotz des hohen Aufwandes nur zu geringen Schadstoffminderungen. Es wäre außerdem Euro 4,- als unterste Norm für die Ausstattung der Busse festzulegen. Im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen wäre auch eine Umrüstung auf Rapsöl anzuregen.
Weitaus wirkungsvoller wäre es zu prüfen, welche Strecken in Stuttgart sich für ein Oberleitungs-Bus-System eignen würden, und eine Umstellung darauf einzuleiten. O-Busse haben den Vorteil, im Stadtgebiet ein fast völlig emissionsfreies System zu sein. Auch sind Anschaffungs- und Unterhaltskosten wesentlich geringer als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Durch die ausgeprägte Topographie wäre eine Stromrückspeisung bei der Talfahrt und damit eine deutliche Energieeinsparung möglich. Zudem ist die Technik gut verstanden und in anderen Städten längst eingeführt.

Infrastruktur- und Straßenbaumaßnahmen

M 19 Inbetriebnahme des Pragtunnels im Jahr 2006.
Der Bau des Pragsatteltunnels ist keine Maßnahme zur Luftreinhaltung. Im Gegenteil wird durch die damit verbundene Verkehrszunahme die Luftbelastung weiter zunehmen, in einem weit höheren Maße, als es durch die Verflüssigung des Verkehrs kompensiert werden kann. Bekanntermaßen führt eine solche “Verflüssigung” zu induziertem Verkehr; der Verkehr wird schneller, die zurückgelgten Strecken weiter, die Gesamtverkehrsleistung steigt, die Belastungen ebenso. Der Effekt der Verflüssigung könnte darüber hinaus viel einfacher und kostengünstiger durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Am besten wäre es, man schüttet den Pragsatteltunnel gleich wieder zu.
Die Maßnahme “Pragsatteltunnel” ist entgegen der Darstellung des Regierungspräsidiums kontraproduktiv und erhöht die Luftbelastung für große Teile Stuttgarts.

M 20 Verlegung der Messe vom Killesberg auf die Fildern im Jahr 2007.
Dies ist keine zusätzliche Maßnahme zur Luftreinhaltung. Durch die Verlagerung der Messe kommt es vielleicht tatsächlich zu einer lokal begrenzten Verbesserung der Luftbelastung am Killesberg. Es ist uns jedoch nicht bekannt, dass die Luftbelastung dort ein Problem bezüglich der Grenzwerte darstellt. Sollte allerdings die Fildermesse den prognostizierten zukünftigen Besucherandrang bekommen (was aber glücklicherweise anhand der Fakten bezweifelt werden muss), käme es dadurch für den ganzen südlichen Raum Stuttgarts zu einer großräumigen Erhöhung der Hintergrundbelastung.

M 21 Untertunnelung der B 14 im innerstädtischen Bereich, z.B. Kulturmeile.
Die Untertunnelung der B14 (Kulturmeile) ist nur im Zusammenhang mit der Filterung der Tunnelabluft eine Maßnahme zur Luftreinhaltung. Ohne Filterung ändert sich mit der Untertunnelung nichts an der Feinstaubbelastung. Wegen der vielen Verknüpfungen mit dem Straßennetz kann bei der Kulturmeile nur ein Teil des Verkehrs in den Tunnel verlagert werden. Der möglicherweise allerdings sehr lokal begrenzte Effekt der Verringerung der Feinstaubbelastung wird dadurch noch geringer.

M 22 Bau der Nordostumfahrung Stuttgart.
Der Bau des Nordostrings ist keine Maßnahme zur Luftreinhaltung sondern das Gegenteil. Die prognostizierte Verkehrsmenge von 80.000 Fahrzeugen, die mit hoher Geschwindigkeit fahren werden (autobahngleicher Ausbaustandart RQ 26), führt zu einer großräumigen Erhöhung der Hintergrundbelastung. Außerdem führt der Nordostring zu einer Zunahme des MIV auch in Stuttgart (z.B. B10/27 in Zuffenhausen). Es ist daher zu begrüßen, dass die Maßnahme im BVWP nur noch in der Kategorie “weiterer Bedarf” mit festgestelltem ökologischem Risiko, d.h. mit einem Planungsverbot versehen, enthalten ist. Es wäre dem Ziel der Luftreinhaltung dienlich, wenn sich das Stuttgarter Regierungspräsidium an diese gesetzliche Vorgabe der Bundesregierung halten würde und seine begrenzten Personalkapazitäten für Aufgaben wie der Luftreinhaltung verwenden würde.

M 23 Bau der Filderauffahrt Hedelfingen.
Die Filderauffahrt ist, wie der vorgenannte Nordostring, keine Maßnahme zur Luftreinhaltung, erst recht keine Sofortmaßnahme, sondern das Gegenteil. Auch hier wird es durch die Verkehrszunahme zu einer großräumigen Erhöhung der Hintergrundbelastung kommen.
Es ist daher zu begrüßen, dass die Maßnahme nicht mehr im BVWP enthalten ist.

Sonstige Maßnahmen im Bereich Verkehr

M 24 Optimierung des Verkehrsflusses im Bereich Neckartor, Heilmannstraße.
Dies ist die einzige Maßnahme im gesamten Luftreinhalteplan, die als Sofortmaßnahme bezeichnet werden könnte. Es ist allerdings unsinnig, nur dort einzugreifen, wo zufällig eine Messstation steht. Der Verkehrsfluss sollte überall verflüssigt werden. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass sich die Verkehrsmenge und Geschwindigkeit nicht erhöht, ansonsten erreicht man mit der Maßnahme genau das Gegenteil. Um zu verhindern, dass es durch die Verflüssigung zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens kommt und zu einer Verlagerung vom ÖV auf den MIV, muss das Geschwindigkeitsniveau (Tempo 30) und die Verkehrsmenge (Pförtnerampeln) gesenkt werden.

M 25 Integriertes Verkehrsleitsystem – immissionsabhängige Verkehrssteuerung.
Verkehrsleitsysteme sind teuer. Sie bewirken nur dann eine Absenkung der Feinstaubbelastung, wenn sie dazu verwendet werden, die Verkehrsmenge zu beschränken und das Geschwindigkeitsniveau abzusenken. Es gibt wesentlich billigere Möglichkeiten, dies zu erreichen. (siehe Teil 2). Verhindert werden muss auch, dass durch Verkehrsleitsysteme der Verkehr gleichmäßig auf alle Straßen verteilt wird, so dass es dann nur noch wenig nicht belastete Gebiet gibt.

M 27 Verteuerung von Parkgebühren in der Innenstadt Stuttgart auf 5 € pro Stunde.
Die Verteuerung der Parkgebühren wird begrüßt. Ich halte es allerdings für sinnvoll, auch das Parkraumangebot zu verringern, da ein Autofahrer nicht das Auto benutzt, wenn er weiß, dass am Zielort kein Parkplatz ist. In diesem Zusammenhang ist die Wiedereinführung von Stellplatzbeschränkungsbereichen in der Umgebung von S- und Stadtbahnhaltestellen zu fordern. Bestehende Parkplätze sollten renaturiert oder in Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Bolzplatz) umgewidmet werden. Die Umwandlung von Grünfläche in Parkplatzfläche muss verboten werden (auch kleinflächig) (siehe M12, M31).

M 30 Intensive Reinigung von Hauptverkehrsstraßen.
Ich bezweifle, dass es überhaupt einen Nutzen hat. Es ist immer besser, den Staub nicht entstehen zu lassen, als anschließend zu versuchen, ihn wieder aufwändig wegzuputzen.

M 31 Intensivierung der Straßenbegrünung im Stadtgebiet Stuttgart (Staubfilter).
Diese Maßnahme wird sehr begrüßt. Es handelt sich hierbei um eine langfristige Maßnahme, da die Filterwirkung der Bäume von deren Größe abhängig ist, große Bäume aber nicht gepflanzt werden können. Es muss darauf geachtet werden, dass die Baumstandorte nicht auf Kosten des Fußgänger- oder Fahrradverkehrs angelegt werden, sondern genutzt werden, um den Straßenraum zu verengen, dadurch die Geschwindigkeit zu drosseln und die Verkehrsmenge beim MIV zu reduzieren. Als besonders geeignet für diese Maßnahme halten wir die Theodor-Heuss-Straße und die Hauptstätter Straße.
Bestehende Grünfläche darf im Stadtgebiet nicht mehr versiegelt werden.
Leider muss aber festgestellt werden, dass die Stadt Stuttgart genau das Gegenteil macht. So wird beispielsweise häufig im Amtsblatt der Stadt auf die vereinfachte Bauordnung für Auto-Stellplätze aufmerksam gemacht. (Umwandlung von Gartenfläche in Parkplatz)

M 35 Verbesserung der Baustellenlogistik bei Großbaustellen im Stadtgebiet
Stuttgart (verbindlicher Staubminderungsplan).
Verbindliche Staubminderungspläne bei Großbaustellen sind zu begrüßen. Das gesamte Projekt Stuttgart 21 ist jedoch im Sinne der Luftreinhaltung schädlich. Die Staubbelastung wird während der langjährigen Bauzeit stark ansteigen. Deshalb müsste das Regierungspräsidium heute schon einen gesonderten Luftreinhalteplan für die Bauzeit von Stuttgart 21 vorlegen.

M 36 Informationskonzept für die Öffentlichkeit.
Die Information der Öffentlichkeit ist notwendig und sinnvoll. Eine Änderung im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung wird allerdings nur dann gelingen, wenn z.B. CDU, FW und FDP mit ihren Parolen nicht permanent die Stammtische, die Kaufhäuser und die IHK bedienen.
Ich halte es darüber hinaus nicht für sinnvoll, eine Politik zu betreiben, die eine Grenzwertannäherung “von unten” darstellt (keine Maßnahmen, solange der Grenzwert nicht erreicht). Ich halte eine Aufklärung der Bevölkerung für sinnvoll, die das Ziel hat, die Feinstaubbelastung dauerhaft zu minimieren. Bewirken wird dies erfahrungsgemäß wenig. Regierung und Verwaltung sollten die einseitige Förderung des MIV einstellen. Alleine damit ließe sich viel mehr Änderung im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung erreichen als mit allen guten Appellen zusammen.

Teil 2: Meine Vorschläge

M 1 (Sofortmaßnahme)
Das Regierungspräsidium Stuttgart unterläßt sämtliche Planungen, die dazu führen, dass das Verkehrsaufkommen in Stuttgart weiter zunimmt.

Es dürfen keine weiteren Straßen geplant oder gebaut werden, da dadurch der Verkehr zunimmt (z. B. Nordostring, Ausbau B10 Schwieberdingen – Zuffenhausen). Alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit führen, sind zu unterlassen, da dadurch die Feinstaubbelastungen (insbesondere durch Abrieb und Aufwirbelung), die Stickoxid-Emissionen und die Lärmemissionen erhöht werden.

M 2 (Sofortmaßnahme)
Flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Stadtgebiet und in der Umgebung von Stuttgart:

  • Tempo 100 auf der Autobahn um Stuttgart
  • Tempo 80 auf allen Bundes- und Landstraßen um Stuttgart
  • Tempo 40 auf den Bundesstraßen in Stuttgart
  • Tempo 30 im restlichen Stadtgebiet
  • Schritttempo in Wohngebieten
  • Häufige Kontrollen

Dadurch würde sich die Verkehrsmenge verringern, der Verkehrsfluss verstetigen, Abrieb und Aufwirbelung vermindern. Die Feinstaubhintergrundbelastung würde großflächig gesenkt werden. Als positive Nebeneffekte würden auch die Emissionen der anderen Schadstoffe verringert. Es entstünde weniger Lärm, die Verkehrssicherheit würde erhöht (weniger Unfälle mit Personenschaden). Außerdem würde das zu Fußgehen und Fahrradfahren attraktiver, was wiederum zu einem besseren Gesundheitszustand in der Bevölkerung führte.

M 3 (mittelfristig)
Jedes fahrende Fahrzeug des MIV benötigt einen gültigen VVS-Fahrschein an der Windschutzscheibe.

Wir halten es für sinnvoll, dieses System nicht nur im Stadtgebiet Stuttgart anzuwenden.

M 4 (mittelfristig)
Durch Pförtnerampeln wird die einfahrende Verkehrsmenge ins Stadtgebiet begrenzt.

M 5 (mittelfristig)
Aufhebung von Fahrstreifen, um die Straßenfläche der verringerten Verkehrsmenge anzupassen.

Verengung der Fahrstreifen für den MIV auf das bei niedrigen Geschwindigkeiten notwendige Mindestmaß. Die freiwerdende Fläche kann renaturiert oder anderen Verkehrsteilnehmern bzw. anderen Nutzungen zur Verfügung gestellt werden.

M 6 (mittelfristig)
Bevorzugung der umweltverträglichen Verkehrsarten.

  • mehr Platz im Straßenraum für Fußgänger und Fahrradfahrer;
  • Ersatz von Fußgängerampeln durch Zebrastreifen;
  • längere Grünzeiten bei den verbleibenden Fußgängerampeln;
  • bei allen Planungen und Straßenreparaturen müssen die Belange der Fußgänger und Fahrradfahrer vorrangig berücksichtigt werden.

M 7 (mittelfristig)
Bei der Raum- und Stadtplanung muss auf verkehrsvermeidende Strukturen geachtet werden.

Großverbrauchermärkte mit großem Parkplatzangebot dürfen nicht mehr genehmigt werden.

M 8 (langfristig)
Parkplätze müssen räumlich von den Funktionen getrennt werden.

Es muss immer ein Fußweg zwischen Parkplatz und Start/Zielort liegen, der mindestens solange ist, wie der Weg zur nächsten Haltestelle des ÖVs.

Schlussbemerkung

Obwohl das Regierungspräsidium Stuttgart angesichts der weit über den Grenzwerten liegenden Überschreitungen bei NO2 und Feinstaub verpflichtet gewesen wäre, einen sofort wirksamen Aktionsplan zur Luftreinhaltung vorzulegen, ist dies unterblieben. Das Regierungspräsidium hätte einen Aktionsplan vorlegen müssen mit Maßnahmen die weitere Grenzwertüberschreitungen im Jahre 2005 verhindern. Zusätzlich dazu hätte ein Luftreinhalteplan erstellt werden müssen, um mittel- und langfristig Grenzwertüberschreitung zu verhindern. Mit dem jetzt vorgelegten Luftreinhalte- / Aktionsplan kommt das Regierungspräsidium seiner Verpflichtung nicht nach. Es hält damit den aktuellen gesetzwidrigen Zustand aufrecht und nimmt weitere Grenzwertüberschreitungen in Kauf, zu denen es zwangsläufig kommen wird. Das Regierungspräsidium wird somit seinem Auftrag nicht gerecht.

Spätestens zum 1.1.2005 hätten die Luftreinhaltepläne erstellt sein müssen. Dass auch über ein halbes Jahr nach Ablauf dieser Frist für den Großraum Stuttgart immer noch kein verbindlicher Luftreinhalteplan existiert, geschweige denn Maßnahmen zur Verminderung der Luftbelastung getroffen sind, ist bezeichnend für den überaus lockeren Umgang, den des Stuttgarter Regierungspräsidiums mit Leben und Gesundheit der Bürger in der Region pflegt.

Dem Entwurf des Luftreinhalteplans fehlt die Bilanzierung der damit erreichbaren Schadstoffabsenkung und somit eine nachvollziehbare Aussage darüber, ob er als Instrument zur gesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Grenzwerte überhaupt geeignet bzw. ausreichend ist. Er vermittelt hingegen den Eindruck einer unverbindlichen Aufzählung von Einzelmaßnahmen, darunter ebenso sinniger wie unsinniger. Selbst Maßnahmen, mit denen das Gegenteil bewirkt wird, sind im Luftreinhalteplan enthalten!

Nicht nur Feinstaub ist ein Problem, auch beim Stickstoffdioxid werden Grenzwerte massiv überschritten. Ein Luftreinhalteplan muss auch diesbezüglich wirksame Lösungen aufzeigen. Aus dem vorliegenden Entwurf ist nicht ablesbar, wie das Regierungspräsidium für die zuverlässige Einhaltung der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid sorgen will.

Spätestens dann, wenn die EU Umgebungslärm-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist, wird es zu deutlichen Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte kommen. Bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen für die Luftreinhaltung gäbe es hier viele Synergieeffekte, auch in Bezug auf die Straßenverkehrsgefährdung (Unfallopfer), Flächenversiegelung u.a… Leider wurde die damit verbundene Chance für eine zukunftsweisende Umweltpolitik vom Regierungspräsidium Stuttgart nicht erkannt.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Luftbelastung der Anteil der Hintergrundbelastung meist sehr hoch ist. Deshalb sollte der Luftreinhalteplan auch die Hintergrundbelastung nachhaltig senken. Auch diese stammt zu einem hohen Anteil vom Autoverkehr. Einige der im Luftreinhalteplan vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Maßnahmen, wie beispielsweise der Bau des Nordostrings, würden die Hintergrundbelastung deutlich erhöhen und sind daher völlig ungeeignet.

Außerdem ist selbst die Einhaltung der Grenzwerte noch kein Garant für die Gesundheit der Bürger. Beim Feinstaub geht man davon aus, dass jede Belastung über 0 die Gesundheit schädigt. Die Grenzwerte dürfen keine Auffüllwerte sein, die Luftbelastung muss wirksam und nachhaltig gesenkt werden.

Für die Lösung der vielfältigen Probleme mit den Luftschadstoffen, die zum größten Teil vom motorisierten Verkehr verursacht werden, gibt es im Wesentlichen zwei Lösungsansätze: den motorisierten Verkehr zu reduzieren und zu verlangsamen. Aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans wird nicht deutlich, dass dies erkannt wurde. Das Regierungspräsidium setzt stattdessen zu sehr auf technische Lösungen, die meist nur mit hohem Aufwand zu verwirklichen sind und -wenn überhaupt- oft nur für Teilaspekte der Luftproblematik geringe Verbesserungen bringen können. Ich vermisse zum Beispiel völlig eine Analyse der Ursachen der hohen Verkehrsbelastung, sowohl hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Straßenbau und Verkehr (induzierter Verkehr), als auch der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ursachen der Umweltverschmutzung. Wer allerdings überhaupt keine Ahnung vom Verkehr hinsichtlich seiner Entstehung hat, wer nach Jahrzehnten permanenter Verkehrszunahme trotz dem ständigen Bau neuer Straßen nach wie vor Straßenbau predigt, der sollte in dieser Debatte lieber den Mund halten.

Hannes Rockenbauch

zur Stellungnahme (21.07.2005) (Achtung: öffnet neues Fenster!)


Ähnliche Beiträge:

Antrag vom 14.12.2010 (Nr. 379/2010) In Stuttgart besteht eine schlimme Wohnungsnot im Bereich der Sozialwohnungen und der preiswerten Wohnunge…
Anfrage vom 04.03.2010 Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass baurechtliche Ansprüche erst mit dem Satzungsbeschluss entstehen und …
Antrag und Anfrage vom 11.02.2010 (Nr. 44/2010) Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Planungen von Herrn Häussler auf dem Gelände des Park…
Anfrage vom 27.01.2010 (Nr. 13/2010) Beobachter/-innen der rechtsextremen Umtriebe in Stuttgart berichten, dass entgegen anders lautendenden Äu…