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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Stöckach

12. April 2006

Antrag vom 12.04.2006 (Nr. 127/2006)

Rahmenplan Stöckach (99) und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB zur städtebaulichen Aufwertung der Wohn- und Lebenssituation am Stöckach.

Es ist zu begrüßen, dass die Stadt Interesse an der Neugestaltung der EnBW-Immobilie am Stöckach bekundet (StZ 10.04.06). Allerdings genügt es
nicht alleine, dass die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft als Investor eingreift. Für den Stöckach ist ein Rahmenplan (Ausweitung
und Aktualisierung des best. Rahmenplans von 1999) notwendig, um die Wohn- und Lebenssituation in diesem bis heute vernachlässigten Stadtbezirk, der besonders unter Verkehrsbelastung und mangelnder Versorgung mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichen leidet, zu verbessern.

Die anstehenden großflächigen Umnutzungsmöglichkeiten durch Wegzug der EnBW, der Hauswirtschaftsschule, des ehemaligen Arbeitsamts und der Fläche des ehemaligen “Gutshofes” bedürfen einer Gesamtplanung, durch die zeitnah die Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Stuttgart mit Leben erfüllt und mit direkter demokratischer Teilnahme der Bürger umgesetzt werden können. Wenn das Leitbild von Innenentwicklung, von Aufwertung der Wohnfunktion in der Stadt ernst gemeint war, müsste hier die Umsetzung erfolgen. Die städtebaulichen Schwächen, bei gleichzeitig großen Potentialen, die noch kleinräumige Mischung von Gewerbe und Wohnen, die bestehende Sozialstruktur, verlangen geradezu zu Aufwertungsmaßnahmen, wie sie vorbildhaft über Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB z.B. in Tübingen in der Südstadt und im Lorettoareal durchgeführt wurden.

Ich beantrage daher:
Für den gesamten Stöckach einen Rahmenplan zur Aufwertung der Wohn- und Lebenssituation zu erstellen, der für die vor Umnutzungen stehenden Gelände wie für das Gelände der heutigen EnBW, für die Hauswirtschaftsschule, für das ehemalige Arbeitsamt, für das Gelände des
Stadtreinigungsamtes und für den ehemaligen Gutshof städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB vorsieht, bei denen Bürgerinnen und Bürger weit mehr als nach bisheriger Praxis einbezogen werden, bei denen Konzepte unter der Maßgabe eines sorgsamen Umgangs mit Umwelt, Boden, Energie und Ressourcen, einer Null- oder Solarenergieversorgung umgesetzt werden.
Die noch gemeinsam zu diskutierenden Entwicklungsziele und Maßnahmen könnten sich an den mehrfach preisgekrönten Tübinger Projekten fürs
Lorettoviertel und die Tübinger Südstadt orientieren. Ziel ist, den Stöckach zu einem lebendigen und attraktiven Stadtteil mit echt “städtischen Strukturen” und einer sozialen und kulturellen Infrastruktur zu machen, in der sich die dort schon vorhandene gesellschaftliche Vielfalt entfalten kann, ein Beispiel für attraktives, innerstädtisches Wohnen in einem Stadtteil der kurzen Wege zu schaffen, Bürger und Bewohner in Planung und Umsetzung einzubeziehen, ein Stück nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren. Auf keinen Fall dürfen die anstehenden Umnutzungen den Plänen privater Investoren überlassen werden!

Hannes Rockenbauch


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