Antrag vom 12.02.2007 (Nr. 78/2007)
„Die vom Gemeinderat mit GRDrs 69/1994 beschlossene 30 %-ige Reduzierung bezogen auf 1990 ist nicht erreicht worden. Die tatsächliche Reduzierung beträgt 9,0%.“
Diese Aussage im Energiebericht 2005 GRDrs 720/2006 bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. In meinem Antrag Nr. 211/2005 vom 23.06.2005 hatte ich geschrieben, dass sich das Verfehlen der Sebstverpflichtung hinsichtlich der CO2-Emissionen wohl auch 2004 ohne Trendwende fortsetzen wird. Und ich beantragte damals einen Notfallplan, damit im Haushalt 2006/2007 die für die Umsetzung der Notfallmaßnahmen erforderlichen Mittel bereit gestellt werden können. Die Verwaltung hingegen hielt einen Notfallplan nicht für erforderlich.
Ich beantrage deshalb erneut,
- das Amt für Umweltschutz zu beauftragen, noch vor der Haushaltsberatung eine aktuellen Bilanzierung vorzulegen und einen Maßnahmeplan (Notfallplan) vorzuschlagen, wie die Selbstverpflichtung zu erreichen sei. Weiter sind die erforderlichen Haushaltsmittel dafür zu benennen, damit nicht wieder zwei Jahre bis zur nächsten Haushaltsberatung vergehen, ohne die finanziellen Voraussetzungen für einen solchen Notfallplan geschaffen zu haben.
- bei der europaweiten Ausschreibung des Stromliefervertrags zum 01.07.2007 gezielt Strom aus erneuerbaren Energien auszuschreiben und dabei – neben dem Preis – die Höhe der tatsächlichen CO2-Minderung zum Kriterium zu machen. Dabei ist eine Minderung von mindestens 50 Prozent der Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu „Normal“strom anzustreben.
Hannes Rockenbauch